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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 28/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Markt Welden

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Waldkindergarten) des Marktes Welden vom 29.09.2020

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Welden folgende Änderung:

Art. 1

§ 5 erhält folgende Fassung:

§ 5

Gebührensatz

(1) Die Gebühren für die Kinder in der altersgeöffneten Waldgruppe werden entsprechend der folgenden Festsetzung fällig:

Die Kernzeit für die altersgeöffnete Waldgruppe ist von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr festgesetzt.

Bei einer verspäteten Abholung nach 12:45 Uhr sind pro angefangene Viertelstunde als Beteiligung an den Personalkosten 15,00 € zu entrichten. Die Dokumentation erfolgt durch das Personal und wird monatlich abgerechnet.

(2) Die Gebühren für den Kindergarten werden entsprechend der folgenden Festsetzung fällig:

Die Kernzeit für den Kindergarten ist von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr festgesetzt.

Bei einer verspäteten Abholung nach 13:30 Uhr sind pro angefangene Viertelstunde als Beteiligung an den Personalkosten 15,00 € zu entrichten. Die Dokumentation erfolgt durch das Personal und wird monatlich abgerechnet.

(3) Die Gebühr pro nicht geleisteter Eltern-Arbeitsstunde beträgt 20,00 €. Die Abrechnung erfolgt jährlich und wird per Lastschrift eingezogen.

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.09.2022 in Kraft.