Der Gemeinderat Heretsried hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 04.07.2023, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zimmer 103 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Heretsried, den 06.07.2023
Heinrich Jäckle
Erster Bürgermeister