Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Heretsried, Landkreis Augsburg
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.077.500,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.819.100,00 € ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4 1)
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A |
|
| für land- und forstwirtschaftliche Betriebe — 400 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B für sonstige Grundstücke — 400v.H. |
| 3. | Gewerbesteuer — 360 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf
300.000,00 €
§ 6 2)
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Heretsried, den 07. Juli 2023