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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Heretsried

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 der Gemeinde Heretsried, Landkreis Augsburg

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.077.500,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  2.819.100,00 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 1)

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe  — 400 v.H.

2.

Grundsteuer B für sonstige Grundstücke  —  400v.H.

3.

Gewerbesteuer  — 360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf

300.000,00 €

§ 6 2)

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Heretsried, den 07. Juli 2023

Jäckle Heinrich
Erster Bürgermeister