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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 28/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Bodenrichtwerte, Stand 01.01.2026

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 20.03.2026 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte liegen nun gem. § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverodnung (BayGaV) ab

Montag, den 13.07.2026 einen Monat bei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zi. 203 (2. Obergeschoss), zu den nachstehenden Zeiten öffentlich aus:

Montag, Dienstag und Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Donnerstag 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten kann jeder von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zi.-Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg) Einsicht in die aktuelle Bodenrichtwertkarte nehmen oder gegen Gebühr eine schriftliche amtliche Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV). Die Bodenrichtwerte des Landkreises Augsburg zum Stichtag 01.01.2026 können ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg als Bodenrichtwert-Viewing online im Bayernatlas www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenlos von jedermann eingesehen werden.

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertkarte zu kopieren, fotografieren bzw. schriftlich Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf deren Homepage zu veröffentlichen.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist erreichbar unter

Tel. 0821/3102-2231, -2233 oder -2643

E-Mail: Gutachterausschuss@LRA-a.bayern.de

Bitte beachten Sie hierzu auch den Artikel unter „Nachrichten anderer Stellen und Behörden“.

Welden, 06.07.2026

A. Mayer
Bauamt