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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Lageplan des Änderungsbereiches

Markt Welden

14. Änderung des Flächennutzungsplanes von Markt Welden zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“

I. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Marktgemeinderat des Marktes Welden hat in der öffentlichen Sitzung am 12.07.2022 die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Hiermit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikfreiflächenanlage mit erforderlichen Nebenanlagen geschaffen werden.

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 38 „Solarpark Reutern“, erfolgt parallel zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 9,8 ha und liegt nördlich von Reutern. Er umfasst die Flurstücke 397 und 398 der Gemarkung Reutern. Die Lage und der Flächenumgriff sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Welden hat in der öffentlichen Sitzung am 12.07.2022 den Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden zur Darstellung einer Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gebilligt und gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Der Vorentwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht - jeweils in der Fassung vom 12.07.2022 - liegt in der Zeit

vom 25.07.2022 bis einschließlich 26.08.2022

in der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, in 86465 Welden während der Öffnungszeiten öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter www.vg-welden.de im Internet eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltung abgeben. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die o. g. Bauleitplanung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls am Verfahren beteiligt.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Welden, den 20.07.2022

Stefan Scheider
Erster Bürgermeister