Vollzug der Wassergesetze;
Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens „Laugnatal“ zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Laugna durch den Markt Welden
Bekanntmachung des Landratsamtes Augsburg
Das Landratsamt Augsburg führt derzeit das Wasserrechtsverfahren für das oben genannte Vorhaben durch.
Die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen und Gutachten werden unter Beteiligung der Fachbehörden und des Trägers des Vorhabens in einem Erörterungstermin behandelt.
Dieser Termin findet statt am
Donnerstag, 30. Januar 2025 um 10.00 Uhr
im Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4,
86150 Augsburg, Raum D 2.21
| Für die Erörterung ist folgende Tagesordnung vorgesehen: | |
| 1. | Allgemeines |
| 2. | Erörterung der Stellungnahmen/Gutachten der beteiligten Behörden und Sachverständigen |
| 3. | Erörterung der Einwendungen |
| Allgemeine Hinweise: | |
| • | Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. |
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| Teilnahmeberechtigt sind alle vom Vorhaben Betroffenen sowie diejenigen, die Einwendungen erhoben haben. |
| • | Teilnehmer am Erörterungstermin werden gebeten, sich durch Vorlage eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) auszuweisen. Vertreter von Einwendungsführern haben ihre Vertretungsberechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen. |
| • | Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin (auch Einwendungsführer) kann auch ohne ihn verhandelt werden. |
| Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet. | |
| • | Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten und Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten oder Vertreter, entsteht durch die Teilnahme am Erörterungstermin nicht. |
| • | Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Mitteilung bis spätestens 23. Januar 2025 ob bzw. durch welche bevollmächtigte Person am Erörterungstermin teilgenommen wird. |