gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
des Aufstellungsbeschlusses und
der öffentlichen Auslegung
für den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 37 „Welden Süd II“
Der Marktgemeinderat Welden hat in der Sitzung vom 02.08.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Welden Süd II“ beschlossen und den vom Büro OPLA, Augsburg, ausgearbeiteten Entwurf in der Fassung vom 02.08.2022 gebilligt.
Geltungsbereich (o. M.)
Das Gebiet befindet sich im südlichen Teil des Hauptortes des Marktes Welden und umfasst den unten abgebildeten Bereich:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Auf der Flurnummern 1053/6, Gemarkung Welden, mit einer Größe von ca. 0,25 ha, ist die Errichtung von Mikroappartements durch den Grundstückseigentümer geplant. Mikroappartements dienen dem zeitlich vorübergehenden Aufenthalt von regelmäßig wechselnden Bewohnern.
Ehemals waren auf dem Grundstück ein Gewerbebetrieb mit dazugehöriger Betriebsleiterwohnung im Zuge eines Baugenehmigungsverfahrens genehmigt worden. Der Betrieb wurde aufgegeben und das Wohngebäude ist vermietet. In dem ehemaligen gewerblichen Gebäude bestehen Mikroappartements sowie kleinere Flächen, die als Büro genutzt werden.
Für das bestehende, gewerbliche Gebäude soll im Zuge einer Erweiterung eine Nutzungsänderung durchgeführt werden.
Gleichzeitig mit der Überplanung auf Flurnummer 1053/6 soll auf der Flurnummer 1053/5, Gemarkung Welden, mit einer Größe von ca. 0,12 ha, die Zulässigkeit von Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB in einem Bebauungsplan geregelt werden.
Verfahrensart
Der Bebauungsplan Nr. 37 „Welden Süd II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 37 „Welden Süd II“ kann mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit
vom 22.08.2022 bis einschließlich 22.09.2022
im Rathaus/ Bauamt des Marktes Welden (Rathaus Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten sind:
| Montag, Dienstag, Freitag | von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, |
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Markt Welden unter http://vg‑welden.de/aktuell.html?tag=bekanntmachung sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter 08293 699-15 wird gebeten.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 37 „Welden Süd II“ unberücksichtigt bleiben, wenn der Marktgemeinderat den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 37 „Welden Süd II“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Es liegen bislang keine umweltbezogenen Informationen vor.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.