gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
der öffentlichen Auslegung
des Entwurfs zur
13. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Bereich „Erweiterung Freizeitgelände“
Der Marktgemeinderat Welden hat in der Sitzung vom 31.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Freizeitgelände“ beschlossen und am 10.06.2022 bekannt gemacht. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 20.06.2022 bis 22.07.2022.
In der Sitzung vom 02.08.2022 hat der Marktrat den Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Erweiterung Freizeitgelände“ in der Fassung vom 02.08.2022 gebilligt.
Änderungsbereich (o. M.)
Der Änderungsbereich befindet sich im nördlichen Teil des Hauptortes des Marktes Welden und umfasst den unten abgebildeten Bereich:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Der Markt Welden beabsichtigt im Norden von Welden den Bereich des bestehenden Freizeitgeländes zu erweitern. Die geplante Nutzung würde der Darstellung des Flächennutzungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft widersprechen.
Geplant ist die Errichtung eines Dirt-Tracks und eines Pump-Tracks (spezielle Formen von Mountainbikestrecken) für die Einwohner von Welden. Mit der Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf für „Sport- und Freizeitanlagen“ soll die Möglichkeit geschaffen werden, das Bauvorhaben zuzulassen.
Der Marktgemeinderat hat daher in seiner Sitzung am 31.05.2022 die Aufstellung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Verfahrensart
Das Verfahren wird im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, kann mit der Begründung und dem Umweltbericht sowie den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 22.08.2022 bis einschließlich 22.09.2022
im Rathaus/ Bauamt des Marktes Welden (Rathaus Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten sind:
| Montag, Dienstag, Freitag | von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, |
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Markt Welden unter http://vg‑welden.de/aktuell.html?tag=bekanntmachung sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter 08293 699-15 wird gebeten.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Marktgemeinderat den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Mensch; die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen Naturpark und Landschaftsschutzgebiet, Geräuschimmissionen, Hochwasserschutz, Natur- und Biotopschutz, Artenschutz, Bodenschutz, Altlasten, verkehrliche Erschließung, Landschaftsbild.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Seite 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Seite 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).