gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
des Aufstellungsbeschlusses und
der öffentlichen Auslegung
für den Entwurf der
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“
Der Marktgemeinderat Welden hat in der Sitzung vom 02.08.2022 die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ beschlossen und den vom Büro OPLA, Augsburg, ausgearbeiteten Entwurf in der Fassung vom 02.08.2022 gebilligt.
Geltungsbereich (o. M.)
Das Gebiet befindet sich im Hauptort des Marktes Welden und umfasst den unten abgebildeten Bereich:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Steuerung eines Wohnbauvorhabens im Bereich zwischen der Büschelstraße und der Klostergasse. Dieses kann mit den aktuellen bebauungsplanrechtlichen Festsetzungen nicht umgesetzt werden. Planerischer Wille des Markts ist das Wohnbauvorhaben errichten zu können, weshalb durch einen Bebauungsplan die Grundlage zur Genehmigungsfähigkeit geschaffen werden soll.
Das Planvorhaben wird derzeit von einem nichtstörenden Gewerbebetrieb genutzt. Durch den Bebauungsplan, welcher der innerörtlichen Nachverdichtung dient, kann Wohnraum in einem Wohngebiet geschaffen werden.
Verfahrensart
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt.
Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ kann mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit
vom 22.08.2022 bis einschließlich 22.09.2022
im Rathaus/ Bauamt des Marktes Welden (Rathaus Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden) während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten sind:
| Montag, Dienstag, Freitag | von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, |
| Donnerstag | von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr, |
Der Inhalt der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Markt Welden unter http://vg‑welden.de/aktuell.html?tag=bekanntmachung sowie über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Um vorherige Terminvereinbarung unter 08293 699-15 wird gebeten.
Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ unberücksichtigt bleiben, wenn der Marktgemeinderat den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Büschel“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Es liegen bislang keine umweltbezogenen Informationen vor.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.