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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung 2022

Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1

der

Verwaltungsgemeinschaft Welden

für das Haushaltsjahr 2022

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, der Art. 41 und 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

a)

Verwaltungsumlage

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird von 1.178.400,00 € um 42.300,00 € erhöht und damit auf 1.220.700,00 € neu festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2021 auf 7.861 Einwohner festgesetzt. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner festgesetzt auf 155,285587 €.

b)

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 3

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Welden, den 26. Juli 2022

Scheider
Gemeinschaftsvorsitzender

Nachrichtliche Angaben:

Die Regelungen über die Kreditaufnahmen (§ 2 der Haushaltssatzung 2022), die Verpflichtungsermächtigungen (§ 3 der Haushaltssatzung 2022) sowie die Kassenkredite (§ 5 der Haushaltssatzung 2022) bleiben unverändert.