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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 32/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Ruhestörung durch Hunde im Freien

Liebe Hundehalter*innen,

aus gegebenem Anlass bitten wir um Ihre Mithilfe. Dauerhaftes Hundegebell setzen sowohl Hundebesitzer, wie auch Nachbarn unter Stress. Theoretisch kann das Bellen als Lärmbelästigung betrachtet und somit als Verstoß geltend gemacht werden.

Wir bitten Sie daher, folgende Richtlinien zu beachten:

  • Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie zwischen 13 Uhr und 15 Uhr soll Hundegebell im Freien vermieden werden.
  • In allen anderen Zeiten gilt es gemäß der aktuellen Rechtsprechung als Ruhestörung, wenn das Bellen länger als 10 Minuten ohne Unterbrechung anhält.
  • Zusammengerechnet darf ein Hund nicht länger als 30 Minuten täglich bellen.
  • An Wochenenden Sonntag/Feiertag herrscht eine generelle Ruhezeit.
  • Hundehalter müssen in solchen Fällen den Hund so unterbringen, dass das Gebell keine Störung mehr darstellt. Andernfalls, so entschied das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, liegt ein Verstoß gegen die Gefahrenabwehrverordnung und damit eine Ordnungswidrigkeit vor.
  • Gegen das nächtliche Spazierengehen mit dem Hund können sich Nachbarn nicht zur Wehr setzen. Auch nach 22 Uhr sei es jedem Hundebesitzer und jeder Halterin erlaubt, mit dem Hund zum Beispiel in Wohngebäuden durch das Treppenhaus zu gehen. Dabei darf ebenfalls kein übermäßiger Lärm entstehen.
Adelsried, 09.08.2022
Sebastian Bernhard, 1. Bürgermeister