Am 15.08.2024 sind die Grund- und Gewerbesteuern, die Abfallbeseitigungsgebühren sowie die Vorauszahlungen auf Kanalbenutzungs- und Wasserverbrauchsgebühren zur Zahlung fällig.
Bei Abgabepflichtigen, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, werden die Abgaben vom Konto abgebucht. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto die erforderliche Deckung aufweist, andernfalls ist das kontoführende Geldinstitut nicht verpflichtet, den Abbuchungsaufträgen zu entsprechen und es entstehen Rücklastschriftgebühren, die ebenfalls zu Ihren Lasten gehen. Barzahler werden gebeten, die Abgaben auf eines der Konten der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zu überweisen.