1. Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtung (Waldkindergarten) des Marktes Welden vom 29.09.2020
Aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Welden folgende Änderung:
Art. 1
§ 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtung werden wie folgt festgesetzt:
- Altersgeöffnete Waldgruppe Montag – Donnerstag 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
- Kindergarten Montag – Freitag 7:30 Uhr – 13:30 Uhr
Art. 2
§ 9 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
(3) Die Kernzeit, die verbindlich für jedes Kind zu buchen ist, wird wie folgt festgesetzt:
- Altersgeöffnete Waldgruppe von 8:45 Uhr – 11:15 Uhr
- Kindergarten von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr
Art. 3
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.09.2024 in Kraft.