über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe und Kindergarten) (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)
Die Gemeinde Emersacker erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung:
§ 5 Gebührensatz erhält folgende Fassung:
(1) Die Benutzungsgebühren betragen für jeden angefangenen Monat für den Besuch
a) der Kinderkrippe:
| Stunden | Benutzungsgebühr |
| 3 – unter 4 Std. / Tag ab 15,5 Stunden -max. 20 Stunden / Woche | 175,00 € |
| 4 – unter 5 Std. / Tag max. 25 Stunden / Woche | 192,50 € |
| 5 – unter 6 Std. / Tag max. 30 Stunden / Woche | 210,00 € |
| 6 – unter 7 Std. / Tag max. 35 Stunden / Woche | 227,50 € |
| 7 – unter 8 Std. / Tag max. 40 Stunden / Woche | 245,00 € |
b) des Kindergartens:
| Stunden | Benutzungsgebühr |
| 4 - 5 Std. / Tag ab 20,5 Stunden – max. 25 Stunden / Woche | 137,00 € |
| 5 - 6 Std. max. 30 Stunden / Woche | 151,00 € |
| 6 - 7 Std. max. 35 Stunden / Woche | 165,00 € |
| 7 - 8 Std. max. 40 Stunden / Woche | 179,00 € |
| bis 9 Std. | 193,00 € |
(2) Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, beträgt die hierfür erhobene Essengebühr 3,60 € pro Essen für Krippenkinder und 4,15 € pro Essen für Kindergartenkinder.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.