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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 34/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung

über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippe und Kindergarten) (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung)

Die Gemeinde Emersacker erlässt aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes folgende Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch der gemeindlichen Kindertageseinrichtung:

Art. 1

§ 5 Gebührensatz erhält folgende Fassung:

(1) Die Benutzungsgebühren betragen für jeden angefangenen Monat für den Besuch

a) der Kinderkrippe:

b) des Kindergartens:

(2) Nimmt ein Kind am Mittagessen teil, beträgt die hierfür erhobene Essengebühr 3,60 € pro Essen für Krippenkinder und 4,15 € pro Essen für Kindergartenkinder.

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.09.2025 in Kraft.

Emersacker, den 17.07.2025

Karl-Heinz Mengele
1. Bürgermeister