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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 34/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Adelsried

Hier:

Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2026 den Feststellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

Mit Bescheid Nr. 50-941-2025-BB vom 06.08.2026 hat das Landratsamt Augsburg die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Adelsried genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß

§ 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jeder kann die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes samt Begründung und zusammenfassender Erklärung im Rathaus der Gemeinde Adelsried, Dillinger Straße 2, 86477 Adelsried während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Zusätzlich kann diese im Internet unter < www.adelsried.de >

Rubrik „Rathaus“ • Rubrik „Bauleitplanung“ • „Flächennutzungsplan“ eingesehen werden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.