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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 35/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweis an Grundstückseigentümer

Rückschnitte von Anpflanzungen und Reinigung der öffentlichen Verkehrsfläche

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche öffentliche Verkehrsflächen jederzeit freizuhalten sind und der überhängende Bewuchs entsprechend zurückzuschneiden ist (= Freihaltung des sog. Lichtraumprofils). Das Lichtraumprofil umfasst die seitlichen Bereiche bis zur Grundstücksgrenze / Übergang öffentlicher Verkehrsraum sowie über Geh- und Radwege bis zu einer Höhe von 2,50 m und über der Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 m.

Aufgrund der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen, sind folgende Straßengruppierungen entsprechend zu reinigen und von Unkraut zu befreien:

  • Gruppe A (Grundstücke an einer Staats- oder Kreisstraße):
    Die Reinigungsfläche umfasst den Gehweg und eventuelle Parkbuchten.
  • Gruppe B (Grundstücke an die kein Gehweg angrenzt):
    Die Reinigungsfläche umfasst einen 0,5 m breiten Streifen, entlang des Grundstückes auf der Straße.
  • Gruppe C (Grundstücke an Gemeindestraßen - Gehweg angrenzend):
    Die Reinigungsfläche umfasst den angrenzenden Gehweg sowie die Fahrbahn bis zur Straßenmitte.
Vielen Dank für Ihre Mühen.
Straßenverkehrsbehörde