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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 39/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Wassergesetze

Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Kruichen über Regenwasserkanäle in die Laugna durch die Gemeinde Adelsried

Bekanntmachung

Der Gemeinde Adelsried wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 13.05.2022, Az 52.14-6323/02 V 26 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Einleitung von behandeltem Abwasser für das oben genannte Vorhaben erteilt.

Der Erlaubnisbescheid kann zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen in der Zeit von

01.10.2022 bis einschließlich 02.11.2022

auf der Internetseite der Gemeinde Adelsried (www.gemeinde-adelsried) eingesehen werden.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).

Zusätzlich liegt der Erlaubnisbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen als Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG während des oben genannten Zeitraumes bei der Gemeinde Adelsried (Dillinger Str. 2, 86477 Adelsried) zur Einsichtnahme aus. Jeder, der Einsicht in den Bescheid nehmen möchte, wird gebeten, für die Einsichtnahme einen Termin unter der Tel.Nr. 08294 / 869212 oder unter der E­-Mail-Adresse: info@gemeinde-adelsried.de während des o. g. Auslegungszeitraums zu vereinbaren. Es wird empfohlen, die Unterlagen vorrangig im Internet einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).