Raumordnungsverfahren
Nach Art. 25 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BayLplG ist die Öffentlichkeit im genannten Verfahren zu beteiligen. Hierzu liegen das Einleitungsschreiben und die Verfahrensunterlagen in der Zeit
vom 02.10. bis 27.10.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, in 86465 Welden während der Öffnungszeiten öffentlich aus und können von jedermann eingesehen werden. Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls online unter https://www.regierung.schwaben.bayern.de/service/raumordnung/abs-nbs-ulm-augsburg/index.html im Internet eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch bei der Verwaltungsgemeinschaft oder der Regierung von Schwaben abgeben.
Hinweise:
Es handelt sich bei dieser öffentlichen Auslegung nicht um eine formelle Beteiligung zur Wahrung von Rechtspositionen einzelner Bürger; diese bleibt den nachfolgenden Zulassungsverfahren vorbehalten. In der Folge werden im Raumordnungsverfahren auch keine Individualbetroffenheiten ermittelt. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung nicht begründet (Art. 25 Abs. 4 Satz 2 BayLplG).
Die Regierung wird keine Empfangsbestätigungen ausstellen und wird Äußerungen, die im Zuge der öffentlichen Auslegung abgegebene werden, zwar nicht beantworten, aber bei der landesplanerischen Beurteilung verwerten, soweit überörtlich raumbedeutsame Gesichtspunkte vorgetragen werden. In nachfolgenden Zulassungsverfahren werden diese nur verwertet, wenn sie dort erneut vorgetragen werden.
Technische und fachliche Detailfragen sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Weitergehende und vertiefende Prüfungen, etwa auch die Prüfung der Bedarfsfrage, werden Gegenstand nachfolgender Zulassungsverfahren sein.
Schriftliche Äußerungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung sollen nur bei den Städten, Märkten und Gemeinden oder bei der Regierung von Schwaben abgegeben werden.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme auf elektronischem Wege abgeben wollen, übermitteln Sie diese bitte an: ROV_ABS_NBS_ULM_AUGSBURG@reg-schw.bayern.de
Im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung von 25.05.2018 möchten wir die Beteiligten darauf hinweisen, dass ihre persönlichen Daten für die rechtmäßige Abwicklung des Raumordnungsverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Mit der Übermittlung einer Stellungnahme erklären sich die Beteiligten damit einverstanden.
Die Regierung von Schwaben als höhere Landesplanungsbehörde behält sich vor, alle eingehenden Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der Projektträgerin als möglicherweise planungsrelevanten Hinweis zu übermitteln und ggf. um Stellungnahme zu bitten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, werden wir die Stellungnahme anonymisiert weiterleiten; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist in der Stellungnahme ausdrücklich zu erklären.
Die Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit vom Ergebnis des Raumordnungsverfahrens (landesplanerische Beurteilung) durch ortsübliche Bekanntmachung unterrichtet werden.