Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 haben sich die Abfallentsorgungs-gebühren des Landkreises Augsburg nicht geändert, sodass auf die Erteilung von Gebührenbescheiden für das Kalenderjahr 2023 verzichtet wird. Sollten sich Änderungen ergeben, werden Änderungsbescheide erteilt. Bereits erteilte Änderungsbescheide behalten ihre Gültigkeit.
Adelsried, 24.01.2023
-Steueramt-