Für die Kanal- und Wasserabrechnung 2023 bitten wir Sie, Ihren Großvieh-Bestand
bis 13. Oktober 2023
mitzuteilen, damit wir Ihnen ggf. die Viehfreibeträge gewähren können. Maßgebend ist die durchschnittlich gehaltene Viehzahl dieses Jahres.
Der Nachweis der Viehzahl obliegt dem Gebührenpflichtigen; er kann durch Bescheidvorlage der Tierseuchenkasse erbracht werden. Als Großvieh gelten Pferde, Rinder/Kühe/Kälber und Schweine. Der entsprechende Vordruck kann bei der Gemeinde Adelsried, Steueramt, unter Tel. 08294/8692-17 bzw. per E-Mail lenzen@adelsried.de angefordert werden.
Nicht fristgerecht gemeldete Bestände können nicht berücksichtigt werden.
Adelsried, 10.10.2023
-Steueramt-