In Abstimmung mit den zuständigen Behörden wurden bei einer Verkehrsschau die Voraussetzungen für die Errichtung der Tempo-30-Zonen i.S.d. § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) geprüft.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit hat sich der Gemeinderat Adelsried zur Errichtung von Tempo 30 Zonen (in der Grafik rot markiert) entschlossen. Diese werden auf den abzweigenden Straßen entlang der Augsburger- und Dillinger Straße (siehe Grafik), falls noch nicht vorhanden, errichtet.
In den nächsten Wochen werden die Mitarbeiter des Bauhofes sämtliche vorfahrtsrelevanten Verkehrszeichen entfernen und die neuen Verkehrsschilder montieren.
In diesen Gebieten gilt damit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie an Kreuzungen und Einmündungen die Regel rechts vor links.
Ausgenommen sind durch Beschilderung explizit anderweitig geregelte Kreuzungen.
Die Gemeinde Adelsried weist außerdem darauf hin, dass in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraße – in der Grafik blau markiert) nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.