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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiger Hinweis zur Erteilung von Auskünften über Einwohner und Einwohnerinnen aus dem Melderegister

Das Meldegesetz räumt den Bürgern die Möglichkeit ein, für jede ihrer gemeldeten Wohnungen folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:

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an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige von Mitgliedern, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden.

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an Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerber für diese, sowie an Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen.

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an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen, die im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft wollen.

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an Adressbuchverlage über Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die allgemeine Wehrpflicht ist in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Um alle Personen, die deutsch sind und im nächsten Jahr volljährig werden, über die Möglichkeit des Freiwilligenwehrdienstes zu informieren, benötigt das Bundesamt für Wehrverwaltung Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Betroffene haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen.

Den Vordruck zur Beantragung einer Übermittlungssperre können in der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Zi.-Nr. 001 abgeholt werden. Ferner finden Sie diesen auch auf unserer Homepage www.vg-welden.de unter der Rubrik Formular/Download zum Herunterladen.

Einwohnermeldeamt
Verwaltungsgemeinschaft Welden