Am 01.11.2025 sind die Friedhofspflegegebühren wieder zur Zahlung fällig.
Bei Gebührenpflichtigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Gebühren zum Fälligkeitstermin vom Konto abgebucht.
Barzahler werden gebeten, die Friedhofspflegegebühren auf eines der Konten der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zu überweisen.