Die Gemeinde Bonstetten bietet die Flur-Nr. 500/35, Gemarkung Bonstetten gegen Höchstgebot zum Verkauf an.
| Folgende Voraussetzungen bzw. Bedingungen sind für eine Bewerbung maßgebend: | |
| - | Das Mindestgebot beträgt 350 € pro m² (inklusive Erschließung). |
| - | Die Erschließung beinhaltet nicht die Revisionsschächte (gesamt 5.500,- € brutto) und den Gasanschluss (1.000,- € + MwSt.). Diese Kosten werden separat erhoben. |
| - | Das Grundstück wird im Notarvertrag mit einem Bauzwang von fünf Jahren belegt. |
| - | Zudem wird im Notarvertrag festgelegt, dass das Grundstück mit einem Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten bebaut werden muss. |
| - | Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Grundstück im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 13 „Steinhalde“ (+ 1. Änderung) befindet. |
Interessenten werden gebeten, ihr Höchstgebot ab 27.10.2023 bis spätestens 24.11.2023, 10:00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden schriftlich in einem verschlossenen Briefumschlag mit dem Betreff „Angebot Steinhalde 5“ einzureichen.
Zwingende Angaben bei der Abgabe des Angebots sind Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, ggf. E-Mailadresse, Datum und Unterschrift und die Angebotshöhe in Euro pro m².
Alle Angebote werden zeitgleich am Stichtag nach Fristende geöffnet. Bei mehreren gleichen Angeboten erfolgt die Vergabe im Losverfahren unter den Höchstbietenden.
Nähere Auskünfte zur Bebaubarkeit, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan sowie den Vordruck zur Abgabe eines Gebots finden Sie online unter www.vg-welden.de unter „Aktuelle Nachrichten“.
Datenschutz:
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten und zu Ihren diesbezüglichen Rechten erhalten Sie von der zuständigen Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@vg-welden.de oder 08293 699-15.