Holzwinkel und Altenmünster. Auch im Jahr 2023 kann das Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. wieder Unterstützung für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zur Verfügung stellen.
Der Antrag des Entwicklungsforums Holzwinkel und Altenmünster e.V. zur Umsetzung des Regionalbudget 2023 wurde Mitte Oktober vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben bewilligt. Für Projekte, die im Jahr 2023 umgesetzt werden sollen, kann nun bis zum 05.01.2023 der Antrag gestellt werden!
Den offiziellen ersten „Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte“ und alle weiteren wichtigen Unterlagen finden Sie unter https://www.freiraum-zum-leben.de/regionalbudget.html.
Das „Regionalbudget“ ist ein etabliertes Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Rahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung in Bayern. Die zur Verfügung stehenden Mittel setzen sich aus einer maximalen Zuwendung von 90.000 EUR und einem Eigenanteil des interkommunalen Zusammenschlusses – also des Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. – von 10%, also maximal 10.000 EUR zusammen. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln können Kleinprojekte, deren Gesamtausgaben 20.000 EUR (netto) nicht übersteigen, gefördert werden. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR sind nicht förderfähig!
Fördervoraussetzungen
Grundsätzlich kann ein bunter Strauß an Ideen und Maßnahmen durch das Regionalbudget gefördert werden – vorausgesetzt das Kleinprojekt erfüllt die Voraussetzungen und Projektauswahlkriterien für eine Förderung.
Sie haben bereits eine Projektidee für das Regionalbudget? Dann wenden Sie sich zu einer Beratung bitte an das Entwicklungsforum Holzwinkel und Altenmünster e.V. (Tel.: 08293 / 69921, entwicklungsforum-projektassistenz@vg-welden.de).
Frist zur Einreichung von Förderanfragen: Freitag, 05.01.2023
Zur Einreichung der Förderanfrage benötigen Sie das Antragsformular sowie das Dokument Projektbeschreibung und einen Kostenplan mit entsprechenden Anlagen.
Unterlagen: Die Projektbeschreibung, die ergänzenden Verfahrensbestimmungen und das Merkblatt des StMELF für Kleinprojektträger finden Sie unter https://www.freiraum-zum-leben.de/regionalbudget.html.
Der Weg zur Förderung
Förderanfragen müssen bis Freitag, 05.01.2023 an die verantwortliche Stelle VGem. Welden gestellt werden. Die verantwortliche Stelle prüft die Förderfähigkeit. Ist diese gegeben, wird das Projekt für die kommende Sitzung des Entscheidungsgremiums zum Beschluss stehen. Das Gremium entscheidet anhand der Auswahlkriterien, ob das Projekt gefördert werden kann. Mit dem positiven Beschluss wird ein schriftlicher Vertrag zwischen der Verwaltungsgemeinschaft Welden, stellvertretend für den interkommunalen Zusammenschluss ILE Holzwinkel-Altenmünster, und dem Projektträger geschlossen. Dann erst darf mit der Umsetzung des Kleinprojektes begonnen werden.
Wichtige Termine im Regionalbudget 2023:
• Abgabe der Förderanfrage im 1. Aufruf: Freitag, 05.01.2023 an die Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden
• Das Projekt muss bis spätestens Mittwoch, 20.09.2023 durchgeführt und vollständig abgerechnet sein
• Spätester Termin der Abrechnung mit der VGem. Welden (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2023