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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Die Dezentrale Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren informiert…

Um die Leistungen und Angebote der Dezentralen Anlaufstelle bekannt zu machen, informieren die Mitarbeitenden über verschiedene Themen des Älterwerdens. Hier schreibt Frau Fischer, Geschäftsführung der Sozialstation Augsburger Land West gGmbH, in Teil 3 über generelle Informationen zur Pflegeversicherung:

Leistungen bei Teilstationärer Pflege (Tagespflege)

Zur Ergänzung, Stärkung und Sicherung der häuslichen Pflege stehen den Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 4 neben den genannten Leistungen zusätzlich Leistungen der teilstationären Pflege in Einrichtungen der Tagespflege zur Verfügung.

Pflegegrad - Leistungsanspruch je Kalendermonat bis zu

Pflegegrad 2: 689 €

Pflegegrad 3: 1.298 €

Pflegegrad 4: 1.612 €

Pflegegrad 5: 1.995 €

Die Kosten für gesondert berechenbare Investitionen, Unterkunft und Verpflegung in der Tagespflege sind vom Pflegebedürftigen bzw. von anderen Budgets zu tragen

Leistungen bei Tagespflege

Wenn die häusliche Pflege vorübergehend z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, nicht oder nicht ausreichend sichergestellt ist, können Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 vollstationäre Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen Der Anspruch hierfür ist auf bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr bzw. auf 1.612 € begrenzt.

Pflegegrad - Leistungsanspruch je Kalendermonat bis zu

Pflegegrad 2 bis 5: 1.612 €

Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 € auf insgesamt bis zu 3.224 € aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege für maximal acht Wochen je Kalenderjahr erhöht werden. Die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes wir während des Aufenthaltes in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.

Der für die Kurzzeitpflege verwendete Leistungsbetrag wird auf die Verhinderungspflege angerechnet. Die Kosten für gesondert berechenbare Investitionen sowie für Unterkunft und Verpflegung sind vom Pflegebedürftigen zu tragen.

Stationäre Pflege

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die Pflegekasse für Pflege, Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in einem Pflegeheim gemäß der nachfolgenden Tabelle:

Pflegegrad - Leistungsanspruch je Kalendermonat bis zu

Pflegegrad 2: 770 €

Pflegegrad 3: 1.162 €

Pflegegrad 4: 1.775 €

Pflegegrad 5: 2.005 €

Die Kosten für gesondert berechenbare Investitionen sowie Unterkunft und Verpflegung müssen die Pflegebedürftigen selbst tragen. Für pflegebedingte Aufwendungen wir zusätzlich ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil erhoben

Diese Information soll einen Überblick über die vielseitigen Leistungsmöglichkeiten der Pflegeversicherung geben. In den nächsten Ausgaben des gemeindlichen Mitteilungsblattes werden wir auf einzelne Bereiche detailliert eingehen.

Martina Fischer, Geschäftsführung der Sozialstation Augsburger Land West gGmbH