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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden

Mit Bescheid vom 04.11.2022, Aktenzeichen 50-2185-2021-BB, hat das Landratsamt Augsburg die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden am nördlichen Ortsrand von Welden, für Teilflächen der Flur-Nr. 1575 Gemarkung Welden genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Welden rechtswirksam.

Jedermann kann die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bei der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der VGem. Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Marktgemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Welden, 23.11.2022

Stefan Scheider
Erster Bürgermeister