Am 08. März 2026 finden die Kommunalwahlen in Bayern statt. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung und suchen dringend engagierte Bürgerinnen und Bürger, die freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden möchten.
Wahlhelfer/innen müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
Um bei der Kommunalwahl wahlberechtigt zu sein, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Zu den Aufgaben gehört es, die Stimmabgabe während der Wahlhandlung im Schichtbetrieb zu überwachen und abends die Auszählung vorzunehmen. Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.
Im Falle einer Stichwahl werden die eingeteilten Wahlhelfer/innen am 22. März 2026 ebenfalls eingesetzt.
Ihr Engagement wird belohnt: Die Verwaltungsgemeinschaft Welden zahlt den freiwilligen Wahlhelfer/innen ein angemessenes Erfrischungsgeld. Es wird ebenfalls eine Verpflegung mit Essen und Getränken bereitgestellt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei Frau Maden, Tel.: 08293/699-11 oder per Mail an wahl@vg-welden.de.
Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Mithilfe!