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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Selbstablesung der Wasseruhren in der Gemeinde Emersacker

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Kugelberggruppe bittet auch in diesem Jahr wieder um die Mithilfe ihrer Bürger bei der Selbstablesung der Wasserzählerstände. Hierzu erhalten alle vom Zweckverband versorgten Haushalte etwa Mitte Dezember 2022 einen Ablesebrief, mit dessen Hilfe die Wasserzähler im Ablesezeitraum 09.12.2022 - 15.01.2023 abgelesen und rückgemeldet werden sollen.

Möglichkeiten der Meldung des Zählerstands:

Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Wertingen

Sie können Ihren Zählerstand über das Bürgerserviceportal melden. Geben Sie die Daten, welche auf der Rückseite des Ablesebriefs angegeben sind, sowie den abgelesenen Zählerstand auf der Internetseite: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgwertingen/bsp_fis_webablesung an. Dieser Dienst ist nur in der Zeit vom 09.12.2022 – 15.01.2023 verfügbar.

Rückgabe des ausgefüllten Antwortschreibens über Post/Fax/E-Mail.

Telefonische Rückmeldung unter der im Anschreiben angegebenen Telefonnummer.

Die Zählerstände müssen bis zum 15.01.2023 abgegeben werden, da wir sonst den Verbrauch für die Jahresabrechnung nur schätzen können.

Winterfestmachung von Wasserzählern

Mit Beginn der kalten Jahreszeit besteht die Gefahr, dass Wasserzähler in leerstehenden Häusern, bei schlecht isolierten Rohrleitungen oder in nicht winterfest abgedeckten Schächten einfrieren oder platzen. Alle Abnehmer werden daher gebeten, frostgefährdete Wasserleitungen und -zähler winterfest zu machen und den Zählerstand der Uhr vorher abzulesen.

Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für die durch Frost beschädigten Wasserzähler dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden.

Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Kugelberggruppe

Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Kugelberggruppe hat in seiner Sitzung vom 22.11.2022 eine neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung erlassen.

Die Verbrauchsgebühren müssen laut dem Kommunalabgabengesetz (KAG) spätestens alle vier Jahre neu kalkuliert werden (Art. 8 Abs. 6 KAG). Die letzte Änderung der Gebühren fand zum 01.01.2019 statt. Die Kalkulation beruht auf einer Gebührenkalkulation des unabhängigen Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes.

Zum 01.01.2023 ändern sich die Wasserverbrauchsgebühren wie folgt:

Verbrauchsgebühren

Grundgebühren

Die wesentlichen Gründe für die Erhöhung sind:

Stark gestiegene Stromkosten

Gestiegene Personalkosten

Höhere Kosten bei Unterhaltsmaßnahmen wie z.B. Reparatur von Rohrbrüchen im Leitungsnetz

Investitionen zur Erweiterung bzw. Sanierung der Leitungsnetze und Sanierung der Hochbehälter

Neubau von Brunnen

Der Zweckverband zur Wasserversorgung erzielt mit der Gebührenerhöhung keine Gewinne. Die Kugelberggruppe ist gesetzlich dazu verpflichtet kostendeckend zu arbeiten (Art. 8 Abs. 6 KAG).