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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG DER 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DES MARKTES WELDEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2022

Der Marktgemeinderat Welden hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Nachtragshaushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 02.11.2022 mitgeteilt, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft.

Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen und der Nachtragshaushaltsplan liegen vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Zimmer 103, Marktplatz 1, 86465 Welden innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 1 KommZG).

Welden, den 14.11.2022

Scheider
Erster Bürgermeister