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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 des Marktes Welden für das Haushaltsjahr 2022

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Welden folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

Welden, den 14.11.2022

Scheider
Erster Bürgermeister

Anmerkung:

Die Regelungen über die Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze und die Kassenkredite (§§ 2 bis 5 der Haushaltssatzung) bleiben unverändert.