Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Markt Welden folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.
Welden, den 14.11.2022
Anmerkung:
Die Regelungen über die Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze und die Kassenkredite (§§ 2 bis 5 der Haushaltssatzung) bleiben unverändert.