In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Die Gemeinden sind aufgerufen, dem jeweils zuständigen Amtsgericht geeignete Personen zu benennen und in Vorschlagslisten aufzunehmen. Die Auswahl der Schöffen erfolgt durch den vom Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss. Schöffen sind ehrenamtliche Richter/innen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
| Voraussetzungen für die Aufnahme in die Bewerberliste sind: | |
| • | deutsche Staatsangehörigkeit |
| • | am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt |
| • | Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde (Bonstetten, Emersacker, Heretsried oder Welden) |
| • | Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift |
Sie können Ihre Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 24. März 2023 schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden richten oder dort persönlich abgeben (2. OG, Zimmer 203). Das benötigte Formular finden Sie auf der Internetseite www.vg-welden.de. Bei Fragen können Sie sich an Frau Schreiber unter 08293 699-15 wenden.