Gemeinde Laugna, Landkreis Dillingen a.d.Donau
Verzicht auf die Wertermittlung
Der durch Sachverständige verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Laugna II hat am 18.10.2023 beschlossen, dass auf eine Einzelwertermittlung verzichtet wird.
Eine Bekanntmachung der Teilnehmergemeinschaft Laugna II über den Verzicht auf eine Einzelwertermittlung mit Rechtsbehelfsbelehrung und die Niederschrift der Vorstandssitzung sind in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, vom 05.02.2024 mit 19.02.2024 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Bekanntmachung über den Verzicht auf eine Einzelwertermittlung kann innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Schwaben „Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung“ eingesehen werden
(https://www.ale-schwaben.bayern.de/304951/index.php/).