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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verwaltungsgemeinschaft Welden

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Welden hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 09.01.2025, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen und der Haushaltsplan liegen vom Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Zimmer 103, Marktplatz 1, 86465 Welden innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO i.V.m. Art. 10 VGemO).

Welden, den 27. Januar 2025
Scheider
Gemeinschaftsvorsitzender

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

der Verwaltungsgemeinschaft Welden,

Landkreis Augsburg

Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.917.600,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  50.000,00 Euro

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Fördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Verwaltungsumlage

1.

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt auf  —  1.508.000,00 Euro

und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 festgesetzt auf  —  8.053 Einwohner.

3.

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner

festgesetzt auf  —  187,259407 Euro.

Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

festgesetzt auf  —  50.000,00 Euro

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Welden, den 27.01.2025
Scheider
Gemeinschaftsvorsitzender