Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Welden hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 09.01.2025, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen und der Haushaltsplan liegen vom Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Zimmer 103, Marktplatz 1, 86465 Welden innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO i.V.m. Art. 10 VGemO).
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, §§ 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.917.600,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 50.000,00 Euro
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Fördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
| Verwaltungsumlage | |
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzt auf — 1.508.000,00 Euro und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2024 festgesetzt auf — 8.053 Einwohner. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner festgesetzt auf — 187,259407 Euro. |
Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
festgesetzt auf — 50.000,00 Euro
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.