An alle Hundehalter
Frei laufende Hunde führen oft bei Kindern, aber auch Erwachsenen, zu Unsicherheit und Angstgefühlen. Etwaige Beteuerungen des Hundeführers, der Hund wäre harmlos und wolle nur spielen, helfen den Betroffenen meist nur wenig. Die Gemeinde Heretsried hat deshalb verbindliche Regeln zur Anleinpflicht von Hunden erlassen.
Auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen innerhalb geschlossener Ortschaften und im Abstand von 100 m außerhalb der geschlossenen Siedlung sind Hunde, insbesondere große Hunde und Kampfhunde an einer reißfesten Leine mit höchstens 1,5 m Abstand zu führen. Beim Zusammentreffen mit Passanten oder anderen Tieren, insbesondere auf schmalen Gehwegen oder Straßenränder dürfen Sie nur möglichst eng an der Leine geführt werden. Auf Spiel- und Bolzplätzen dürfen diese Hunde nicht geführt werden bzw. darf diesen Hunden der Zutritt nicht gestattet werden.
Große Hunde im Sinne der Verordnung sind Hunde mit einer Schulterhöhe von wenigstens 50 cm.
Die Hundeverordnung kann unter „www.heretsried.de / Satzungen/Gebühren / Hundehaltung “ eingesehen werden.