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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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10. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Heretsried folgende Änderungssatzung:

10. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Heretsried

Art. 1

§ 10 „Zählergebühr“ erhält folgende Fassung:

Die Zählergebühr beträgt einheitlich 53,50 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Jahr.

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.02.2026 in Kraft.