Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Heretsried folgende Änderungssatzung:
10. Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Heretsried
Art. 1
§ 10 „Zählergebühr“ erhält folgende Fassung:
Die Zählergebühr beträgt einheitlich 53,50 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Jahr.
Art. 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.02.2026 in Kraft.