Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Markt Welden folgende
3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) vom 13.01.2026
Art. 1
§ 9a „Grundgebühr“ Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Grundgebühr beträgt einheitlich 21,40 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Art. 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.02.2026 in Kraft.