Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Bonstetten folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Art. 1
In § 6 wird der Betrag
unter Absatz a) von 1,25 € ersetzt durch 1,37 € und
unter Absatz b) von 12,00 € ersetzt durch 11,94 €
Art. 2
In § 10 Abs. 3 wird der Betrag von 1,78 € ersetzt durch 2,00 €.
In § 10 Abs. 4 wird der Betrag von 1,78 € ersetzt durch 2,00 €
Art. 3
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.