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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 50/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Bonstetten

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Bonstetten folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

Art. 1

In § 6 wird der Betrag

unter Absatz a) von 1,25 € ersetzt durch 1,37 € und

unter Absatz b) von 12,00 € ersetzt durch 11,94 €

Art. 2

In § 10 Abs. 3 wird der Betrag von 1,78 € ersetzt durch 2,00 €.

In § 10 Abs. 4 wird der Betrag von 1,78 € ersetzt durch 2,00 €

Art. 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.