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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 51/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)


Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Heretsried folgende Änderungssatzung:

8. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Heretsried

Art. 1

§ 11 „Verbrauchsgebühr“ Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung:

(3) Die Gebühr beträgt 1,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Art. 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

Heretsried, den 07.12.2022