Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Heretsried folgende Änderungssatzung:
8. Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Heretsried
Art. 1
§ 11 „Verbrauchsgebühr“ Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
(3) Die Gebühr beträgt 1,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,60 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Art. 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Heretsried, den 07.12.2022