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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG DER 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DES MARKTES WELDEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025

BEKANNTMACHUNG DER 1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

DES MARKTES WELDEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025

Der Marktgemeinderat Welden hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Nachtragshaushaltssatzung geprüft und mit Schreiben vom 04.12.2025 mitgeteilt, dass die Nachtragshaushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen und der Nachtragshaushaltsplan liegen vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Zimmer 103, Marktplatz 1, 86465 Welden innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf (Art. 65 Abs. 3 GO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 1 KommZG).

Welden, den 12. Dezember 2025

i. V. Lewentat
Zweiter Bürgermeister