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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) in Kraft 01.01.2026

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Heretsried folgende Änderungssatzung:

9. Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Heretsried

Art. 1

§ 11 „Verbrauchsgebühr“ Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung:

(3) Die Gebühr beträgt 1,71 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,71 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Art. 2

§ 15 „Mehrwertsteuer“ erhält folgende Fassung:

Zu den Beiträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.

Art. 3

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.