Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Heretsried folgende Änderungssatzung:
9. Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
der Gemeinde Heretsried
Art. 1
§ 11 „Verbrauchsgebühr“ Absätze 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
(3) Die Gebühr beträgt 1,71 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,71 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Art. 2
§ 15 „Mehrwertsteuer“ erhält folgende Fassung:
Zu den Beiträgen wird die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe erhoben.
Art. 3
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.