Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt.
Die Gemeinden sind aufgerufen, dem jeweils zuständigen Amtsgericht geeignete Personen zu benennen und in Vorschlagslisten aufzunehmen. Die Auswahl der Schöffen erfolgt durch den vom Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss. Schöffen sind ehrenamtliche Richter / innen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Bewerberliste sind:
Sie können Ihre Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bis zum 24. März 2023 schriftlich an die Gemeinde Adelsried, Dillinger Str. 2, 86477 Adelsried senden. Das benötigte Formular finden Sie auf der Internetseite www.adelsried.de.