Das Landratsamt Augsburg hat die Kommunen des Landkreises Augsburg aufgefordert, Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Jugendschöffen zu benennen.
| Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: | |
| • | deutsche Staatsangehörigkeit |
| • | am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt |
| • | wohnhaft im Landkreis Augsburg |
| • | erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung |
Wer sich für dieses Ehrenamt interessiert oder eine geeignete Person vorschlagen will, kann sich bis 17. Februar 2023 bei der Gemeinde Adelsried bewerben. Das benötigte Formular finden Sie auf der Internetseite www.adelsried.de.
Bei Fragen können Sie sich an Herrn Reichherzer, Tel. 08294-8692-12 wenden.