Die Dezentrale Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren informiert…
In der Region Holzwinkel und Altenmünster wird eine von drei Dezentralen, flächendeckenden Seniorenberatungen im Landkreis Augsburg angeboten. Ziel der Dezentralen Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren ist es, professionelle Beratung und Hilfeleistungen im Umgang mit verschiedenen Themen des Alters vor Ort in der Region Holzwinkel und Altenmünster zu bieten – einfach, kostenlos und unverbindlich. Sie möchten sich über die Anlaufstelle informieren oder haben ein konkretes Anliegen für ein Beratungsgespräch? Rufen Sie zu den üblichen Geschäftszeiten direkt in den Rathäusern der VGem. Welden (Tel. 08293-699-0) oder im Rathaus Altenmünster (Tel. 08295-9690-0) an.
Um die Leistungen und Angebote der Dezentralen Anlaufstelle bekannt zu machen, informieren die Mitarbeitenden monatlich über verschiedene Themen des Älterwerdens. Hier schreibt Frau Fischer, Geschäftsführung der Sozialstation Augsburger Land West gGmbH, über generelle Informationen zur Pflegeversicherung:
Teil 1/3 Informationen zur Pflegeversicherung
Im Jahr 1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung nach dem Prinzip einer Teilkaskoversicherung (= Zuschuss zur Pflege) eingeführt. Automatisch versichert sind alle Personen, die in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.
Pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sind Personen, deren Selbständigkeit oder Fähigkeiten auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, auf Grund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingten Belastungen oder Anforderungen eingeschränkt ist bzw. sind und die so ohne Hilfe durch andere nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Maßstab für die Pflegebedürftigkeit ist einerseits der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivtäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen. Weiterhin ist maßgebend die Abhängigkeiten von personeller Hilfe, und zwar in den relevanten Bereichen der elementaren Lebensführung. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) werden sechs Module erfasst. Dies soll sicherstellen, dass der Mensch als Ganzes betrachtet wird:
| 1. | Mobilität z.B. Positionswechsel im Bett, Halten einer stabilen Sitzposition, Treppensteigen, Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches |
| 2. | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten z.B. Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld, örtliche und zeitliche Orientierung, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben, Erkennen von Risiken und Gefahren |
| 3. | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Ängste, Antriebslosigkeit, nächtliche Unruhe |
| 4. | Selbstversorgung z.B. Waschen, Duschen, Baden, Körperpflege, An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme |
| 5. | Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen z.B. in Bezug auf Medikation, Besuch von Ärzten / Therapeuten |
| 6. | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte z.B. Gestaltung des Tagesablaufs, Ruhen, Schlafen, Kontaktpflege zu anderen Personen |
Wichtig: Leistungen der Pflegeversicherung werden nur auf Antrag gewährt. Für die Einschätzung der Schwere der Pflegebedürftigkeit stellen die Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) jeweils das Ausmaß fest, in dem Pflegebedürftige Hilfe durch andere Personen benötigen. Das Ergebnis ist die Einstufung in einen der nachfolgend aufgeführten fünf Pflegegrade.
| Pflegegrad | Ausmaß der Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 1 | gering |
| Pflegegrad 2 | Erheblich |
| Pflegegrad 3 | Schwer |
| Pflegegrad 4 | Schwerst |
| Pflegegrad 5 | Schwerst mit bes. Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
Lesen Sie in der nächsten Woche über die Leistungen der Pflegeversicherung!