Ortsmitte Bonstetten, Visualisierung von Harris + Kurrle, Stuttgart (Stand: 02-2025)
Architekt stellt konkrete Pläne für Feuerwehr, Rathaus und Bürgerhaus mit „Ein-Haus-Lösung“ auf der Bürgerversammlung vor
Auf dem ehemaligen Brauerei-Areal gegenüber dem Gasthof Bräustüble soll ein neuer Mittelpunkt für ein aktives Gemeindeleben entstehen. Am 21.10.2024 hatten die Gemeinderäte Bonstettens mehrheitlich für die sog. „Ein-Gebäude-Lösung“ votiert und das Stuttgarter Büro Harris + Kurrle mit der Weiterentwicklung einer von drei Varianten beauftragt, die Architekt Joel Harris zuvor in einer Machbarkeitsstudie skizziert hatte. Rund 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger wollten in einer öffentlichen Bürgerversammlung am 13.02.2025 wissen, welchen Mehrwert die Kombilösung bietet - und ob die Gemeinde die Kosten stemmen kann.
Ein Raumprogramm für das Generationenprojekt war der Ausgangspunkt für den Planungsauftrag. Das ist ein Katalog aus Nutzungsanforderungen, die mit Quadratmeter-Angaben versehen sind. Die Anforderungen ergeben sich beispielsweise aus verbindlichen Normen für den Betrieb der Feuerwehr oder Nutzungswünschen von örtlichen Vereinen. Auch Gedanken aus der Planungswerkstatt im Februar 2024 flossen ein. Das Bürgerhaus soll multifunktional nutzbar sein und Raum für Begegnungen bieten. Kultur-Veranstaltungen sollen ebenso möglich sein, wie Sport und Bewegung sowie weitere Vereins- und Bildungsaktivitäten.
Das Planungsteam, Miriam Franzel und Joel Harris, erläuterte die Pläne, die sehr konkret visualisieren, was die späteren Nutzer an welcher Stelle vorfinden. Sogar die (Trenn-)Wände samt Wandstärken und beispielhaftes Mobiliar sind schon eingezeichnet. Das barrierefreie Gebäude hat ein Untergeschoss, dass sich aufgrund des Geländesprungs nach Süden öffnet. Im Norden, zur Hauptstraße hin, entsteht eine Platzfläche.
Multifunktionale Räume neben der Feuerwehr im Erdgeschoss
Im Erdgeschoss der Immobilie befinden sich auf der einen Seite die Garage der Feuerwehr für drei Fahrzeuge und auf der anderen Seite die Multifunktionsbereiche mit Musikverein, Veranstaltungsraum (gesamt ca. 230 Quadratmeter) und Foyer mit möglichem Hofladen und kleinem öffentlichen Café. Es gibt hohe Räume und stellenweise weitere Stauflächen im Zwischengeschoss. Das Rathaus ist im Untergeschoss mit zwei Räumen berücksichtigt.
Gerade oder schräg? Mit einer schrägen Firstlinie haben die Architekten eine raffinierte Option für die Dachform ins Spiel gebracht, die auch durchaus Gefallen bei den Gästen fand.
Die Rückfragen der Gäste richtete Moderatorin Petra Voßebürger (IKU_Die Dialoggestalter) nicht nur an die Architekten, die geduldig Rede und Antwort standen. Auch Christian Deil, Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr, und Günther Tauber von der VG Welden beantworteten Fragen. Schon seit Langem wird in Bonstetten diskutiert, welcher Standort für einen dringend notwendigen Neubau der Feuerwehr am besten geeignet ist. Gutachter wurden konsultiert. Bürgermeister Anton Gleich rechnete vor, warum es sich lohnt, Bürgerhaus und Feuerwehr gemeinsam in der Ortsmitte zu entwickeln.
Bonstetten kann sich das Leisten
Dass die Regierung von Schwaben für Gemeinbedarfsflächen eine anteilige Förderung von bis zu 4 Mio. Euro zu bewilligen bereit ist, bei einem geschätzten Investitionsvolumen von rund 11 Mio. Euro, weiß er zu schätzen. „Wenn eine Gemeinde sich das leisten kann, dann Bonstetten“, resümierte Kämmerer Tauber mit Blick auf die Finanzierungsvorbehalte, und leitete seine fundierte Einschätzung aus den vorhandenen Rücklagen und Erfahrungswerten der gemeindlichen Haushaltsführung ab. Zahlen hatte er im Kopf oder auf dem Zettel.
Wie geht‘s weiter? Das Büro Harris + Kurrle plant, dem Gemeinderat im März 2025 einen Vorentwurf (mit einer ggf. aktualisierten Kostenschätzung) zu präsentieren. Aus der Bürgerversammlung nahm er dazu einige Prüffragen mit. Sie betreffen etwa die „introvertierte“ oder „extrovertierte“ Anordnung der Gemeinbedarfsräume, eine praktikable Lösung für die nötigen Übungsflächen der Feuerwehr und die Dachgestaltung. Im September 2025 könnte den politischen Gremien dann ein Entwurf mit einer belastbaren Kostenberechnung vorgelegt werden.