Der Stadtrat Wemding hat in seiner Sitzung vom 17.12.2024 beschlossen, für das Gebiet „In der Scheibe“ eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes nach § 13a BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Flnr.:1753/17; Flnr.:1753/5; Flnr.:1753/6 der Gemarkung Wemding und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann in der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 23) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Geltungsbereich kann zudem auf der Internetseite der Stadt Wemding (https://www.wemding.de/rathaus/verwaltung/planverfahren/) unter Rathaus/Planverfahren eingesehen werden.