Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wemding folgende 14. Änderungssatzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding:
§ 1
Verbrauchsgebühr
§ 10 Abs. 3 und 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding vom 22.05.1995, zuletzt geändert am 15.12.2022, erhalten folgende Fassung:
"(3) Die Gebühr beträgt je Kubikmeter
entnommenen Wassers — € 1,74.
(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr € 1,74 pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Wemding, den 08. März 2023
STADT WEMDING
Dr. Martin Drexler
Bürgermeister
Erläuterungen zur o. g. Änderungssatzung:
Aufgrund einer Preiserhöhung der Bayerischen Rieswassergruppe hat die Stadt Wemding die Wasserpreise im Dezember 2022 von 1,60 € auf 1,95 € pro cbm Wasserverbrauch erhöht. Nun hat die Bayerische Rieswassergruppe ihre Preiserhöhung teilweise zurückgenommen. Bei einer Neu-Kalkulation ist der Wasserpreis nun auf 1,74 € pro cbm Wasserverbrauch reduziert worden.
In den Vorauszahlungen für das Jahr 2023 wurde damals der erhöhte Preis angenommen. Da eine Änderung der Vorauszahlungsbescheide nur geringfügige Auswirkungen hätte und in der Abrechnung 2023 (im Januar 2024), die zu viel bezahlten Vorauszahlungen verrechnet werden, bleiben die bisherigen Vorauszahlungen bestehen.
In dringend begründeten Ausnahmefällen kann eine nachträgliche Anpassung Ihrer Vorauszahlungen beim Steueramt ( Tel. 09092 969022) der Verwaltungsgemeinschaft Wemding beantragt werden.