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Der Amtsbote - Wemding Verwaltungsgemeinschaft
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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15. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzungzur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Wemding folgende 14. Änderungssatzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding:

§ 1

Verbrauchsgebühr

§ 10 Abs. 3 und 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Wemding vom 22.05.1995, zuletzt geändert am 15.12.2022, erhalten folgende Fassung:

"(3) Die Gebühr beträgt je Kubikmeter

entnommenen Wassers  —  € 1,74.

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr € 1,74 pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Wemding, den 08. März 2023

STADT WEMDING

Dr. Martin Drexler

Bürgermeister

Erläuterungen zur o. g. Änderungssatzung:

Aufgrund einer Preiserhöhung der Bayerischen Rieswassergruppe hat die Stadt Wemding die Wasserpreise im Dezember 2022 von 1,60 € auf 1,95 € pro cbm Wasserverbrauch erhöht. Nun hat die Bayerische Rieswassergruppe ihre Preiserhöhung teilweise zurückgenommen. Bei einer Neu-Kalkulation ist der Wasserpreis nun auf 1,74 € pro cbm Wasserverbrauch reduziert worden.

In den Vorauszahlungen für das Jahr 2023 wurde damals der erhöhte Preis angenommen. Da eine Änderung der Vorauszahlungsbescheide nur geringfügige Auswirkungen hätte und in der Abrechnung 2023 (im Januar 2024), die zu viel bezahlten Vorauszahlungen verrechnet werden, bleiben die bisherigen Vorauszahlungen bestehen.

In dringend begründeten Ausnahmefällen kann eine nachträgliche Anpassung Ihrer Vorauszahlungen beim Steueramt ( Tel. 09092 969022) der Verwaltungsgemeinschaft Wemding beantragt werden.

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