Die Gemeinde Fünfstetten musste ihre Kanalgebühren turnusgemäß neu berechnen. Die neue Gebührensatzung ist zum 01.01.2026 in Kraft getreten.
Was führt zur Erhöhung?
Der wichtigste Grund für die deutliche Steigerung ist der Anschluss der gemeindlichen Kläranlage an den Abwasserzweckverband Mittlere Wörnitz. Diese Maßnahme war notwendig, um die Abwasserentsorgung langfristig sicher, gesetzeskonform und technisch zuverlässig zu gestalten. Die dafür angefallenen Investitions- und Betriebskosten wirken sich nun direkt auf die Gebührenkalkulation aus.
Weitere Faktoren, die in die Berechnung einfließen, sind unter anderem:
Welche Gebühren gelten künftig?
Nach Prüfung der Kalkulation hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, die Gebühren wie folgt anzupassen:
Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass die Gemeinde die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und die Abwasserentsorgung dauerhaft zuverlässig finanzieren kann. Gebühren dürfen weder Gewinne noch Verluste erzeugen – sie müssen die tatsächlichen Kosten decken.
Der Gemeinderat hat bewusst davon abgesehen, einmalige Herstellungsbeiträge zu erheben. Eine derartige Beitragsfinanzierung hätte für die einzelnen Beitragspflichtigen finanzielle Belastungen im vier- bis fünfstelligen Eurobereich zur Folge gehabt. Zur Vermeidung dieser erheblichen individuellen Mehrbelastungen wurde stattdessen die Finanzierung über die Erhebung von Abwassergebühren gewählt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.