Der Gemeinderat Huisheim hat in seiner Sitzung vom 20.03.2024 beschlossen, für das Gebiet „Kapellenfeld II“ den bestehenden Bebauungsplan zu ändern.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst den kompletten Bereich des ursprünglichen Bebauungsplanes und liegt westlich des Sport- und Gemeindezentrums und nordöstlich des bestehenden Neubaugebietes „Kapellenfeld“ und ist aus nachfolgendem Lageplan ersichtlich:
Die Einleitung dieser Planungsabsichten wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Der vom Gemeinderat Huisheim in seiner Sitzung am 20.03.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Kapellenfeld II“ liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.03.2024 bis 29.04.2024 für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren (§13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Diese Bekanntmachung und die genannten ausliegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Huisheim (https://www.huisheim.de/planverfahren/) unter Aktuelles/Planverfahren eingesehen werden. Zudem können die Unterlagen während der üblichen Dienststunden (täglich von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) bei der Verwaltungsgemeinschaft Wemding, Marktplatz 3, 86650 Wemding (Zimmer 19) eingesehen werden. Zudem kann ein barrierefreier Zugang nach Terminvereinbarung ermöglicht werden (Tel. 09092/9690-11).
Stellungnahmen können während der Frist in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtsmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutzhinweis:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten (gem. Art. 13, 14 DSGVO), das ebenfalls öffentlich ausliegt. Diese Informationen finden Sie auch unter www.vg-wemding.de (unter der Rubrik Datenschutzgrundverordnung beim Informationsblatt Bauleitplanung).