Bei der Jahreshauptversammlung der Nahwärme Wolferstadt Genossenschaft i.Gr. in der Gaststätte Oberer Wirt am 14.03.2025 in Wolferstadt konnte der 1. Vorsitzende Vorstand Peter Felber zahlreiche Teilnehmer sowie Herrn Bürgermeister Philipp Schlapak begrüßen. Es waren nicht nur ca. 130 Interessenten, die bisher einen Anschluss an das vorgesehene Nahwärmenetz beantragt hatten, sondern auch weitere mögliche Bewerber für eine Abnahme der Nahwärme anwesend.
Nach der Bekanntgabe der Tagesordnung wurde über die Tätigkeiten, Besprechungen mit Firmen, Ergebnisse der Angebote für die Anlage des Nahwärmenetzes des vergangenen Zeitraumes von einem Jahr von Vorstand Peter Felber berichtet. In einer Präsentation wurde ferner der Verlauf für das künftige Netz dargestellt.
Er berichtete u.a. das von Seiten der Vorstandschaft sowie des Aufsichtsrates man zu der Überzeugung gekommen ist, dass als Träger für das Nahwärmenetz nicht die in Gründung ursprünglich konzipierte „Genossenschaft“, sondern eine sog. „Kleine Aktiengesellschaft“ von Vorteil wäre. Dies wurde in einer Gegenüberstellung einer Form der „Genossenschaft - Aktiengesellschaft“ mit Zahlen bzw. erheblichen Einsparpotential für die künftigen Abnehmer belegt.
Insgesamt wurde für das Gesamtprojekt - im Vergleich zum Angebot vor einem Jahr - ein Betrag von ca. 1,4 Mio. Euro „eingespart“. Dies hat u.a. zur Folge, dass ein Fremdkapital bzw. Darlehen von der Bank von 0,5 Mio. Euro (ursprünglich 1,7 Mio. Euro) für das Gesamtprojekt benötigt wird.
Die Abstimmung über die Rechtsform „Genossenschaft oder Kleine AG“ ergab das 111 Personen für die AG, vier Personen für eine Genossenschaft sowie eine Enthaltung von den abgegebenen Stimmen gegeben war.
Vom Vorsitzenden wurde ein neues konzipiertes Preismodell vorgestellt, welches zwar den monatlichen Fixpreis (Grundpreis) von 30 € auf 52 € erhöht, doch für die Abnahme von Wärme ist ein erheblich niedrigerer Preis für die abgenommene Wärme (7,5 ct/kWh), vorgesehen. Dies ist der Preis für 160 anzuschließende Haushalte. Sollten noch weitere Interessenten hinzukommen würde der Grundpreis entsprechend niedriger ausfallen.
Es wurden drei mögliche Anschlussvarianten bzw. Preismodelle von P. Felber vorgestellt. Wie im Bericht zu entnehmen war betragen die Kosten für die Beteiligung an Preismodell I (bebaute, bewohnte Grundstücke) und III (unbebaute oder leerstehende Grundstücke) insgesamt 13.000 €. Dieser Betrag setzt sich aus 500 € Aktien und 12.500 € Einlagen zusammen. Aktien für 500 € sollen bis Ende April / Anfang Mai 2025 gezeichnet werden. Der weitere Betrag von 12.500 € ist in vier Teilen, spätestens bis Frühjahr 2026 fällig. Näheres wird zu gegebener Zeit (nach erfolgter Eintragung der Aktiengesellschaft) noch bekanntgegeben.
Für Preismodell II (bebaute, bewohnte Grundstücke) wird der Betrag von 12.500 € in Raten von 75 € pro Monat für einen Zeitraum von 20 Jahren erhoben. Zudem kommt noch die Zeichnung von Aktien von 500 €.
Damit das Verfahren zur Gründung einer AG zügig fortgefahren werden kann wurde vom Vorstand P. Felber gebeten, dass die Teilnahmeerklärung für das Nahwärmenetz Wolferstadt AG bis spätestens 31.03.2025 unterschrieben in der Gemeindekanzlei Wolferstadt oder bei den Vorständen Peter Felber, Willi Kupies, Marc Uffinger oder Adolf Sandner abzugeben ist. Es wurde ausdrücklich hingewiesen, dass auch die Grundstückseigentümer, welche bei der „Genossenschaft i.Gr.“ ursprünglich zugesagt haben erneut die Teilnahmeerklärung für die AG einreichen müssen. Mit der Teilnahmeerklärung bzw. entsprechender Teilnehmerzahl für die Nahwärme wird die Anlage in seiner Dimension, Querschnitt der Leitungen, Druckverhältnisse etc. konzipiert / ausgelegt. Ein späterer Anschluss an das Netz ist grundsätzlich künftig dann nicht mehr möglich.
Bezüglich des Zeitrahmens für den Bau der Anlage wurde erörtert, dass bereits Ende Mai / Juni 2025 mit Baggerarbeiten, Verlegung der Rohrleitungen begonnen werden soll, dessen Abschluss zum Jahresende voraussichtlich vorgesehen ist.
Ein unmittelbarer Anschluss für die Abnahme von Energie an ein Satteliten-BHKW ist jedoch im Winter 2025 / 2026, nach derzeitigem Stand nicht möglich, da ein kompliziertes Verfahren für mögliche Zuschüsse nach dem EEG und die damit verbundene grundsätzliche Rentabilität erst im Herbst 2025 erfolgen kann. Mit diesem Ergebnis kann erst zum Jahresende 2025 gerechnet werden. Dies hat zur Folge das mit dem Bau bzw. der Fertigstellung der Satellitenanlage erst im Frühjahr / Sommer gerechnet werden kann, lt. Darlegung von H. Felber.
Als Alternative, käme sodann der Bau einer Hackschnitzelanlage in Betracht um das Wärmenetz somit zu versorgen.